Wollen Sie nach Ablauf der Laufzeit Ihres Zertifikats weiter als HypZert Gutachter/in tätig sein, müssen Sie Ihre Rezertifizierung beantragen. Sie sollen damit zeigen, dass Ihre Kenntnisse und Ihr Fachwissen dem aktuellen Stand Ihres Zertifizierungsbereiches entsprechen.

Die wesentliche Voraussetzung zur Teilnahme an einer Rezertifizierungsprüfung ist eine positive Bewertung des Zertifikatsinhabers im Rahmen der laufenden Überwachung.

Das Verfahren zur Rezertifizierung gestaltet sich wie folgt:

  • Alle Gutachter/innen sind verpflichtet, jährlich mindestens zwei Tage fachliche Fortbildung nachzuweisen sowie das jährliche Online-Update zu durchlaufen. Die Online-Updates vermitteln die wichtigsten bewertungsrelevanten Entwicklungen auf einen Blick und sichern somit fortlaufend den aktuellen Wissensstand unserer Gutachter/innen.
     
  • Innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Zertifikats fordert die Zertifizierungsstelle mindestens zweimal Gutachten an: ein Gutachten im dritten Überwachungsjahr, zwei Gutachten im fünften Überwachungsjahr.
     
  • Entspricht eins oder mehrere Gutachten nur in einigen Teilen nicht den Anforderungen, werden Sie zu einer fachlichen Stellungnahme aufgefordert. Räumt die Stellungnahme die Mängel aus, haben Sie die Rezertifizierung bestanden und Ihr Zertifikat wird verlängert.
     
  • Enthalten Ihre Gutachten jedoch gravierende Mängel bzw. räumt die Stellungnahme die Mängel nicht aus, werden Sie aufgefordert, eine Liste Ihrer in den letzten zwei Jahren angefertigten Gutachten einzureichen. Aus der Gutachtenliste wählt HypZert zwei Gutachten stichprobenhaft aus, die dann Gegenstand eines mündlichen Fachgespräches sind.

Informationen zu den geltenden Bedingungen zur Überwachung und Rezertifizierung finden Sie im Zertifizierungsprospekt. 

 

Contact

Antje Knoblich

Antje Knoblich

Zertifizierung und Prüfung

+49 (0) 30 206 229 15 knoblich@hypzert.de

Tanja Reiß

Tanja Reiß

Geschäftsführerin und stellv. Leiterin der Zertifizierungsstelle

+49 (0) 30 206 229 0 reiss@hypzert.de