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Mit Ihrer vertraulichen Antragsnummer können Sie einen offenen Antrag ändern oder Unterlagen nachreichen. Leere Felder lassen gespeicherte Angaben unverändert. Bei offenen Anträgen ersetzen neue Dateien die jeweilige Dokumentart; reichen Sie Gutachten deshalb immer vollständig ein. Bei Annahme mit Auflagen werden nur Dokumente ergänzt und geänderte Angaben nicht übernommen. Abschließend bearbeitete Anträge können nicht mehr geändert werden.
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Rufen Sie die Übersicht vor der Auswahl neuer Dateien ab. Angezeigt werden Dokumentart, Dateiname, Eingangsdatum und Größe; die Dokumente können hier nicht heruntergeladen werden.
Um Vorqualifikationen zu ändern, wählen Sie bitte auch die beantragte Zertifizierung aus.
Für eine Zulassung über NRVT, Samhällsbyggarna oder Hochschulabschluss und Berufserfahrung wenden Sie sich bitte an HypZert.
Nur PDF, höchstens 20 MB je Datei und 90 MB insgesamt. Fassen Sie mehrseitige Nachweise je Dokumentart in einer PDF zusammen. Nach einem Formularfehler müssen Sie die Dateien erneut auswählen. Gutachten dürfen zum beantragten Prüfungstermin höchstens zwei Jahre alt sein.
HypZert S: Sind Sie weniger als drei Jahre beim aktuellen Arbeitgeber angestellt, fügen Sie ein Arbeitszeugnis Ihres vorherigen Arbeitgebers bei, aus dem Ihre überwiegende Tätigkeit in der Wertermittlung hervorgeht.
HypZert F/Delta: Kann der aktuelle Arbeitgeber den geforderten Zeitraum nicht vollständig bestätigen, reichen Sie zusätzlich ein Arbeitszeugnis des vorherigen Arbeitgebers ein. Für Akademiker: fünf Jahre praktische Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft, davon drei Jahre in der Immobilienbewertung innerhalb der letzten acht Jahre vor Antragstellung. Für Praktiker: acht Jahre praktische Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft, davon fünf Jahre in der Immobilienbewertung innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung.
Nur für Angestellte: Lassen Sie die Erklärung unterschreiben und laden Sie sie unter „Unterschriebene Arbeitgebererklärung“ als eigene PDF hoch.