Die BaFin erkennt HypZert Gutachter seit 1999 im Rahmen der Qualifikation für die Großkreditrichtlinie an.
Die Zertifizierungsbereiche CIS HypZert (S) und CIS HypZert (F) und CIS HypZert (M) sind nach ISO/IEC 17024 akkreditiert. Die Akkreditierung ist gültig bis zum 05.01.2023 und läuft unter der Akkreditierungsnummer D-ZP-16042-01.
Im Rahmen der Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden Gutachten von HypZert zertifizierten Gutachtern durch die Finanzbehörden aller Bundesländer akzeptiert.
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