Neue Kurzstudie: Bewertung von Handelsimmobilien in der Corona-Krise | Neues Rezertifizierungs-Verfahren | Serie zur neuen Webseite: Die Volltext-Suche | Aktuelle Entwicklungen der Corona-Pandemie und deren Einfluss auf die Immobilienbewertung | Jahrespressekonferenz des Verbands der deutschen Pfandbriefbanken | Immobilienmarktmonitoring 2020 gemäß Art. 208 CRR | vdp Immobilienpreisindex 1.2020 | Neue HypZert Fachgruppe zum Themenschwerpunkt „Wohnen" | Aktuelle Informationen zum Immobilienmarkt 2/2020 von Prof. Dr. Piehler | E-Learning zum deutschen Pfandbriefgesetz | E-Learning zum Thema „Private Baufinanzierung“
In der Valuers Corner, unserem exklusiven Bereich für HypZert Gutachter, finden Sie die Zusammenfassung von Prof. Dr. Jürgen Piehler der jüngsten Entwicklungen auf den nationalen und internationalen Immobilienmärkten.
Dr. Otmar Stöcker, Geschäftsführer des vdp, hat in Zusammenarbeit mit der vdpPfandbriefAkademie ein E-Learning zum Deutschen Pfandbriefgesetz entwickelt
Die vdpResearch hat Ihren aktuellen Immobilienpreis-Index veröffentlicht.
Neue Kurzstudie zur Bewertung von Einzelhandelsimmobilien in der Corona-Krise veröffentlicht
Wir informieren Sie über unser neues Verfahren zur Rezertifizierung.
Hier stellen wir die neue Such-Funktion der Webseite im Detail vor.
Lernen Sie die neue Bibliothek in Ihrer Valuers Corner kennen.
K.A.R.L.® ist das Konzept der Köln.Assekuranz zur weltweiten Erkennung, Berechnung und Bezifferung von Risiken, die durch Naturgefahren hervorgerufen werden.
Das IVSC hat eine Reihe von Dokumenten seiner Mitglieder – internationale Verbände, Bewertungsgesellschaften und Unternehmen – zusammengestellt. Die Analysen und Leitlinien sollen den Bewertern mehr Sicherheit für transparente und belastbare Bewertungen im gegenwärtigen turbulenten Marktumfeld geben.
vdpIB+, die digitale Lösung für Ihre Immobilienbewertung, unterstützt den kreditwirtschaftlichen Prozess der Markt- und Beleihungswertermittlung umfänglich.
Wir haben sie am 23. März über die Voraussetzungen informiert, unter denen auf die nach Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) für die Indeckungnahme normalerweise erforderliche Besichtigung des Beleihungsobjekts im Rahmen der Wertermittlung vorübergehend verzichtet werden kann.