Objektbesichtigung
Kein Beleihungswert ohne Besichtigung! Jedoch ist bei Objekten unterhalb der Kleindarlehensgrenze eine Besichtigung auch durch einen (externen) „Besichtiger“ möglich. Das können Kollegen bzw. Mitarbeiter sein oder durch Dritte im Auftrag der Bank durchgeführt werden.
Zielsetzung: Qualifizierung des Besichtigers durch Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse über Objektbesichtigungsumfang sowie des erforderlichen bautechnischen Grundwissens für eine Einschätzung von Wohnimmobilien im Kleindarlehensbereich. Hierdurch werden die Anforderungen der BelWertV und der Wohnimmobilienkreditrichtlinie für die Besichtigung wohnwirtschaftlich genutzter Objekte bei der Vergabe von Kleindarlehen erfüllt.
Zielgruppe: externe Besichtiger, Bankmitarbeiter
Format: zeit- und ortsunabhängige E-Learning-Qualifizierung
Bearbeitungzeit: weniger als einen Tag, detaillierte Zeiten finden Sie hier
Anmeldungen: » hier gelangen Sie zum Programm.
Weitere Informationen finden Sie in unserem » Prospekt. Bei Rückfragen und Interesse kontaktieren Sie uns gern unter 030 206229-20.
Bitte beachten Sie: Die Inhalte dieser Schulung sind Teil der Qualifizierung für Wertermittler im Kleindarlehensbereich.