Anerkennung

Die HypZert GmbH und die von ihr ausgestellten Zertifikate werden von zahlreichen in- und ausländischen Institutionen anerkannt.

 

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

Als eines der ersten Unternehmen der Branche wurde die HypZert GmbH für ihre Zertifizierung zum Immobiliengutachter HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke - CIS HypZert (F) nach ISO/IEC 17024 von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH (TGA), Frankfurt/M., akkreditiert - und das bereits im Jahr 1997. Die Akkreditierung wurde bereits dreimal für fünf Jahre verlängert, mit Anerkennung der Zertifizierungsbereiche Marktwertermittlungen - CIS HypZert (M), Markt- und Objektrating - CIS HypZert (R) und Standardobjekte - CIS HypZert (S) im Jahr 2008. Im Juni 2007 hat auch die deutsche Akkrediterungsgesellschaft Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH (DAP), Berlin, die Kompetenz der HypZert bestätigt.

Das Akkreditierungswesen in Deutschland wurde neu strukturiert. Seit dem 01.01.2010 ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) die einzige nationale Akkreditierungsstelle, die Akkreditierungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765 / 2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) erteilt. Sie ist laut Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach der Beleihungsverordnung (AkkStelleGBV) dafür beliehen und vertritt auf europäischer und internationaler Ebene das deutsche Akkreditierungswesen.

Die Akkreditierung der HypZert ist gültig bis zum 06.10.2012 und läuft unter der Akkreditierungsnummmer D-ZP-16024-01.

 
Appraisal Institute (AI)

Im Februar 2004 wurde mit dem Appraisal Institute, Chicago/USA, eine der weltweit anerkannt führenden Organisationen für Immobiliengutachter, ein Kooperationsabkommen geschlossen. Darin erkennt das Appraisal Institute u.a. die hohe Qualität der HypZert an.
 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Mit Schreiben vom 7. September 1999 sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Qualifikation der Gutachter im Rahmen der Großkreditrichtlinie dann als gegeben an, "...wenn die Gutachter die Voraussetzungen für die Zertifizierung bei der HypZert GmbH erfüllen."

 

Finanzbehörden der Bundesländer

Im Rahmen der Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden Gutachten von HypZert zertifizierten Gutachtern durch die Finanzbehörden aller Bundesländer akzeptiert.

 
   
 
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