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Anerkennung |
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Die HypZert GmbH und die von ihr ausgestellten Zertifikate werden von zahlreichen in- und ausländischen Institutionen anerkannt. |
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Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH (TGA)
Als eines der ersten Unternehmen der Branche wurde die HypZert GmbH für ihre Zertifizierung zum Immobiliengutachter HypZert für finanzwirtschaftliche Zwecke - CIS HypZert (F) nach ISO/IEC 17024 von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH (TGA), Frankfurt/M., akkreditiert - und das bereits im Jahr 1997. Die Akkreditierung wurde bereits zweimal für fünf Jahre verlängert mit Anerkennung der Zertifizierungsbereiche Marktwertermittlungen - CIS HypZert (M), Markt- und Objektrating - CIS HypZert (R) und Standardobjekte - CIS HypZert (S) im Jahr 2008. |
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Deutes Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH (DAP)
Mit der Akkreditierung der Zertifizierungsbereiche CIS HypZert (S), CIS HypZert (F), CIS HypZert (M) und CIS HypZert (R) im Juni 2007 hat nun auch die national anerkannte Akkrediterungsgesellschaft DAP (Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH), Berlin, die Kompetenz der HypZert bestätigt. |
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Raad voor Accreditatie (RvA)
Der international anerkannte niederländische Raad voor Accreditatie (RvA), Utrecht, hat mit den Akkreditierungen der Zertifizierungen zum Immobiliengutachter für Standardobjekte - CIS HypZert (S), zum Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke - CIS HypZert (F), zum Immobiliengutachter HypZert für Marktwertermittlungen - CIS HypZert (M) sowie zum Immobiliengutachter HypZert für Markt- und Objektrating - CIS HypZert (R) alle Zertifizierungsbereiche der HypZert ausgezeichnet. |
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Appraisal Institute (AI)
Im Februar 2004 wurde mit dem Appraisal Institute, Chicago/USA, eine der weltweit anerkannt führenden Organisationen für Immobiliengutachter, ein Kooperationsabkommen geschlossen. Darin erkennt das Appraisal Institute u.a. die hohe Qualität der HypZert an. |
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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Mit Schreiben vom 7. September 1999 sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Qualifikation der Gutachter im Rahmen der Großkreditrichtlinie dann als gegeben an, "...wenn die Gutachter die Voraussetzungen für die Zertifizierung bei der HypZert GmbH erfüllen." |
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Finanzbehörden der Bundesländer
Im Rahmen der Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden Gutachten von HypZert zertifizierten Gutachtern durch die Finanzbehörden aller Bundesländer akzeptiert. |
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